Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts beim Ticket- und Kursticketkauf

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von uns im Namen der Veranstalter angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns namens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Wir haben das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall behalten wir weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits sowie des jeweiligen Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis bleiben gegebenenfalls daneben bestehen.

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